BORA gewährt für seine Produkte gegenüber Endkunden eine Herstellergarantie von 2 Jahren. Diese Herstellergarantie besteht für den Endkunden zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer unserer Produkte.
Die Herstellergarantie gilt für die hier angeführten BORA Produkte, die bei autorisierten und geschulten BORA Händlern gekauft werden und innerhalb der Europäischen Union sowie den EFTA-Staaten installiert sind:
Kochfelder
- Kochfeldabzugssysteme
Dampf- und Backsysteme
Kühl- und Gefriersysteme
Beleuchtung
Elektrische Zubehörartikel
Mit Übergabe des BORA Produktes an den Endkunden beginnt die Herstellergarantie und gilt für 2 Jahre. Durch die Registrierung unter www.bora.com/registration kann die Herstellergarantie bei ausgewählten Geräten auf 3 Jahre verlängert werden.
Für BORA Produkte aus der Kategorie Beleuchtung verlängert sich die Herstellergarantie nach Registrierung auf 5 Jahre.
Die Herstellergarantie setzt voraus, dass Einbauprodukte fachgerecht durch einen autorisierten BORA Fachhändler eingebaut werden - entsprechend der zum Montagezeitpunkt gültigen Montageanleitung und BORA Planungsfibel. Der Endkunde hat sich während der Nutzung an die Vorgaben und Hinweise der Bedienungsanleitung zu halten.
Bei Inanspruchnahme der Herstellergarantie muss der Mangel direkt bei BORA gemeldet werden und der Rechnungsbeleg des Kaufs ist nachzuweisen. Wahlweise kann der Nachweis des Kaufs über eine Registrierung unter www.bora.com/registration erbracht werden.
BORA garantiert, dass alle BORA Produkte frei von Material- und Produktionsfehlern sind. Der Fehler muss bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produkts an den Endkunden bestanden haben. Durch Inanspruchnahme einer Garantieleistung wird die Laufzeit nicht unterbrochen und beginnt nicht von Neuem.
BORA wird Mängel von BORA Produkten nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Austausch beheben. Sämtliche Kosten für eine Behebung von Mängeln, die unter die Herstellergarantie fallen, trägt BORA.
Von der Herstellergarantie von BORA ausdrücklich ausgeschlossen sind:
BORA Produkte, die nicht von autorisierten BORA Fachhändlern oder von BORA geschulten Verkäufern erworben wurden.
Beschädigungen, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen (betrifft auch Pflege und Reinigung des Produkts). Diese stellen einen unsachgemäßen Gebrauch dar.
Beschädigungen, die durch normale Abnutzung entstanden sind.
Beschädigungen durch äußere Einwirkungen (wie Transportschäden, unsachgemäßer Aus- und Einbau, Eintritt von Kondenswasser, Elementarschäden wie z.B. Blitzeinschlag)
Beschädigungen aufgrund von Selbst-Reparaturen, Reparaturen oder Reparaturversuchen durch nicht von BORA autorisierte Personen oder Unternehmen
Beschädigungen an Glasbauteilen, Metallbauteilen (beschichtet und unbeschichtet), Touch-Display, Kunststoff- und anderen Verschleißteilen
Schäden aufgrund von elektrischen Spannungsschwankungen
Folgeschäden oder über den Mangel hinausgehende Schadenersatzansprüche
Beschädigungen durch Wasser oder Schmutz aufgrund von fehlenden Abdeckungen oder Elementen
Beschädigungen durch Hinzufügen von Wasser in den Garraum
Schäden durch die Verlängerung des Zu- und Abwasserschlauchs ohne Trinkwasserzulassung bzw. nicht spezifizierten Leitungen mittels Adapter
Beschädigungen an folgenden Bauteilen: Vakuumierventil, Abtropfschale, Dekorring und Dekorabdeckung
Gesetzliche Ansprüche, insbesondere gesetzliche Mängelansprüche und Ansprüche aus Produkthaftung, werden durch die Herstellergarantie nicht eingeschränkt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
Ist ein Mangel von der Herstellergarantie nicht erfasst, kann der Technische Service von BORA in Anspruch genommen werden.
Die daraus resultierenden Kosten werden von BORA nicht übernommen.
Für diese Herstellergarantie gilt das Recht der Republik Österreich.