TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL AFTER WORK EVENT

§ 1 Gegenstand 

1. Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel der BORA Vertriebs GmbH & Co KG (nachfolgend bezeichnet als “Veranstalter”) durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten. 

2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. 

 

 § 2 Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels 

1. Das Gewinnspiel beginnt am 03.05.2024 und am 10.05.2024 jeweils um 16:00 MEZ und endet am 03.05. und am 10.05.2024 jeweils um 23:59 MEZ. 

2. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die älter als 18 Jahre sind (nachfolgend bezeichnet als „Teilnehmer“). Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. 

3. Unter allen Teilnehmern wird ein Team Kochabend Gutschein verlost, einzulösen im BORA Flagship Store München.  Jeder Gewinner erhält einen Preis, die Zuordnung erfolgt zufällig. 

4. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen die Teilnehmer einen Flyer mit ihrem Namen, Adresse und Emailadresse ausfüllen und am Veranstaltungstag abgeben.  

5. Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. 

  

§ 3 Abwicklung 

1. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner gezogen. Die Übergabe des Gewinns erfolgt am jeweiligen Veranstaltungstag. 

 

§ 4 Gewährleistungsausschluss 

1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. 

2. Hierzu können technische Probleme gehören. 

  

§ 5 Datenschutzerklärung 

1. Der Veranstalter erhebt und nutzt personenbezogenen Daten der Teilnehmer nur soweit dies gesetzlich erlaubt ist. 

2. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, wenn dies zur Vertragserfüllung (also zur Abwicklung des Gewinnspieles) oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist oder diese Daten freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Daten von dem Veranstalter auch dafür genutzt werden, um über das Gewinnspiel zu berichten und dieses zu bewerben. Dafür erteilt der Teilnehmer durch die Teilnahme am Gewinnspiel sein Einverständnis. Für darüber hinausgehende Datenverarbeitungen holt der Veranstalter vor der Datenverarbeitung die Einwilligung ein. Sofern das berechtigte Interesse des Veranstalters an der Datenverarbeitung überwiegt, erfolgt die Verarbeitung unter Umständen auch ohne Einwilligung. 

3. Folgende personenbezogene Daten der Teilnehmer werden durch den Veranstalter erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels: Name, Adresse, Postleitzahl, Ort und Emailadresse. 

4. Sie haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten im Rahmen der Bestimmungen der DSGVO. Es besteht das Recht, eine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. 

5. Wenn der Teilnehmer der Auffassung ist, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Veranstalter gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. 

6. Zur Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten ist es möglicherweise erforderlich, die Daten an Auftragsverarbeiter oder an sonstige Empfänger, wie insbesondere an Behörden zu übermitteln. Auftragsverarbeiter verarbeiten die personenbezogenen Daten weisungsgebunden und nur in dem Umfang, der für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist. Die Auftragsverarbeiter des Veranstalters sind beispielsweise externe IT-Dienstleistungsunternehmen etc. 

7. An andere Empfänger werden Ihre Daten nur übermittelt, wenn die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt wurde, die Datenübermittlung zum Vertragsabschluss oder zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, oder der Veranstalter gesetzlich zur Datenübermittlung verpflichtet sind.